Elternberatung

Elternberatung

Wenn Kinder die Eltern in der Erziehung herausfordern, gilt es die Erziehungskompetenz zu stärken und zu fördern. Gemeinsam werden in der Beratung passende Lösungswege für die offenen Fragen und herausfordernden Situationen erarbeitet. Hierzu gehört auch das Erarbeiten von Regeln oder auch das Setzen, Umsetzen und Beibehalten von Grenzen in der Erziehung. Auf Fragen betreffend Entwicklungs- und Verhaltensauffälligkeiten von Kindern- und Jugendlichen, Machtkämpfe, Ablösungsprozesse oder auch zu anderen Themen kann eingegangen werden. 

Elternberatung vor Scheidung nach § 95 Abs. 1a AußStrG

Mit dem durch das Kindschafts- und Namensrechtsänderungs-Gesetz 2013 eingeführten § 95 Abs. 1a AußStrG haben sich Eltern vor einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht “über die spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder bei einer geeigneten Person oder Einrichtung beraten zu lassen”.

Dadurch soll in Pflegschaftsverfahren stärker auf die Bedürfnisse des Kindes geachtet werden. Die Interessen und das Wohl des Kindes in vor Gericht ausgetragenen Obsorge- und Kontaktrechtskonflikten wird deutlicher in den Vordergrund gerückt.

Alle Paare in Österreich, die eine einvernehmliche Scheidung anstreben, sind gesetzlich verpflichtet, sich über die mit einer Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder beraten zu lassen und dies gegenüber dem Gericht – etwa durch Vorlage einer Bestätigung – glaubhaft zu machen.

„Kommunikation ist eine Kette mehr oder weniger nützlicher Missverständnisse.“  (Steve de Shazer)