Rahmenbedingungen
Ablauf einer Psychotherapie
Nach Ihrer telefonischen Kontaktaufnahme wird ein Termin für ein Erstgespräch vereinbart. Dies dient dem gegenseitigen Kennenlernen und wir klären dann gemeinsam wie eine therapeutische Unterstützung für Sie hilfreich sein kann. Therapieziele, Setting, Dauer und Frequenz, sowie Fragen Ihrerseits werden wir dabei ausführlich besprechen, weshalb für das kostenpflichtige Erstgespräch ebenfalls 50 Minuten anberaumt sind.
Eine Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit und kann vom Klienten oder der Klientin jederzeit beendet werden.
Absageregelung
Die vereinbarten Termine sind verbindlich. Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen Sie diesen 48h vorher per Telefon / SMS / E-mail absagen, da ansonsten das Honorar in Rechnung gestellt wird.
Ich bitte Sie, zu den vereinbarten Terminen pünktlich zu kommen, da bei zu spätem Erscheinen, die Zeit nicht hinten angehängt werden kann.
Verschwiegenheit
Für den therapeutischen Prozess ist eine vertrauensvolle Arbeitsbeziehung und Atmosphäre zwischen Ihnen und mir wichtig. Als Psychotherapeutin bin ich laut § 15 Psychotherapiegesetz, GBl.Nr.361/1990 zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Diese besteht allgemein, somit grundsätzlich uneingeschränkt gegenüber Personen oder Einrichtungen außerhalb der Klientin oder des Klienten, also auch gegenüber Ehepartnern, sonstigen Familienangehörigen, staatlichen Dienststellen oder anderen sozialen Einrichtungen.
Therapiekosten
Eine teilweise Rückerstattung der Therapiekosten durch die Krankenkasse ist möglich, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD 10) vorliegt. Sie müssen dafür eine ärztliche Bestätigung vor (z. B. vom Hausarzt) einholen, dass es für Ihre psychischen Beschwerden keine organischen Ursachen gibt. Diese notwendige ärztliche Untersuchung dafür hat bis spätestens vor der 2. psychotherapeutischen Sitzung zu erfolgen. Die Bestätigung reichen Sie bitte mit den Rechnungen und Zahlungsbestätigungen ein, wenn Sie bei der ÖGK einen Kostenzuschuss beantragen. Wenn mehr als 10 Einheiten für die Therapie nötig sind, muss ein neuer Antrag vor der 11. Sitzung gestellt werden.
Zuschüsse pro psychotherapeutischer Einzelsitzung 2024:
ÖGK 33,7o Euro
BVA 46,6o Euro
SVS 45,oo Euro
Honorar:
Einzeltherapie (50 Minuten) 95,oo Euro
Familiengespräche (50 Minuten) 110 Euro
Paargespräche (90 Minuten) 150 Euro
Sozialtarife auf Anfrage
Die Honorarnoten werden regelmäßig ausgestellt und sind innerhalb von 14 Tagen zu überweisen.
Wenn Sie Opfer einer Straftat wurden und aufgrund dieser Tat eine Psychotherapie in Anspruch nehmen müssen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen (vorsätzliche rechtswidrige Tat, die mit mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe bedroht ist und die Betroffenen im Zuge der Tat eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsbeschädigung erlitten haben) ein Anrecht auf Kostenübernahme für die Behandlung durch das Sozialministerium.
Die Übernahme der Kosten ist im Verbrechensopfergesetz geregelt, wonach Betroffene - unmittelbare Opfer und auch Unbeteiligte, die beim Tathergang eine Körperverletzung oder Gesundheitsbeschädigung erlitten haben - Anspruch auf unterschiedliche Hilfeleistungen, unter anderem eine psychotherapeutische Behandlung, haben.
Die Behandlungskosten können auch übernommen werden, wenn die TäterInnen unbekannt oder nicht mehr greifbar sind, Sie in ihrer Kindheit oder Jugend Gewalt erlebt haben und zum Beispiel an einer Posttraumatischen Belastungsreaktion leiden.